Fälligkeit der Identitätskarten in Papierform

Identitätskarte

Die Verordnung (EU) 2019/1157 der Europäischen Union hat festgelegt, dass Identitätskarten in Papierform am 3. August 2026 ihre Gültigkeit verlieren, da diese nicht mehr den festgelegten Mindestsicherheitsanforderungen entsprechen.


Der Verfall der Gültigkeit betrifft nicht nur eine eventuelle Ausreise in die EU-Länder bzw. Mitgliedsländer des Schengener Abkommens, sondern auch die Verwendung der Identitätskarte in Papierform innerhalb des italienischen Staatsgebiets.


Aus diesem Grund möchten wir alle Bürger*innen, welche noch im Besitz einer Identitätskarte in Papierform sind, dazu einladen, ab sofort einen Termin in der Wohnsitzgemeinde zu vereinbaren und sich zu informieren, welche Unterlagen für den Antrag zur Ausstellung der elektronischen Identitätskarte (EIK) notwendig sind.


Terminvereinbarung unter der Nummer 0474/677516 oder 0474/677551



16.02.2026