Laut Art. 3 der Gemeindefriedhofsordnung, in geltender Fassung, ist eine Friedhofskommission vorgesehen, welche die Ordnung der Grabstätten, die Zuweisung von Gräber bestimmt, die Gestaltung der Grabmale vorschlägt, die vorgelegten Pläne genehmigt und die Ausführung überwacht.
Die Friedhofskommission setzt sich wie folgt zusammen:
- vier durch den Gemeinderat gewählte Vertreter/innen,
- dem/r zuständigen Referenten/in,
- dem Dekan (beratendes Mitglied)
- dem Amtsarzt (beratendes Mitglied)