Gemeindekommission für Raum und Landschaft (GKRL)

Die Gemeindekommission für Raum und Landschaft (GKRL) ist das Organ zur Unterstützung der Gemeinden bei der Prüfung von Plänen und Projekten zur urbanistischen und landschaftlichen Umwandlung des Gemeindegebiets. Seine Zusammensetzung und Funktionsweise sind im Artikel 4 des Landesgesetzes Nr. 9/2018 geregelt.

Kategorien

Beschreibung

Die GKRL in vollständigerZusammensetzung laut Artikel 4 Absatz 2 des LG Nr. 9/2018 gibt in folgenden Fällen ihre begründete Stellungnahme ab: im Verfahren zur Genehmigung desGemeindeentwicklungsprogramms und des Gemeindeplans für Raum und Landschaft, imVerfahren zur Genehmigung oder Änderung des Gefahrenzonenplans,  im Verfahren zur Genehmigung oder Änderungdes Durchführungsplans, Wiedergewinnungsplans und Neugestaltungsplans, im Verfahren zum Abbruch und Wiederaufbau von Gebäuden an einem anderen Standort laut Artikel 17 Absatz 4 dritter und vierter Satz des LG Nr. 9/2018, imVerfahren für die vollständige oder teilweise Umwandlung bestehender Baumasse in Abweichung von den geltenden Planungsinstrumenten gemäß Artikel 36 Absatz 2 des LG Nr. 9/2018.

Art der Organisation

Verantwortlich

Josef Nöckler

Vorsitzender

Haymo Laner

Vorsitzender Stellvertreter

Mitglieder

Dr. Eduard Winkler

Landwirtschafts- oder Forstwissenschaften

Dr. Christian Furtschegger

Sozial- oder Wirtschaftswissenschaften

Orte

Gemeinde Sand in Taufers

RATHAUSSTRASSE 8, 39032 SAND IN TAUFERS

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 16.07.2026, 15:35 Uhr